Mietbedingungen

1. Übergabe

Das Mietobjekt ist dem Mieter in sauberem und zum vertragsgemässen Gebrauch tauglichen Zustand zu übergeben. Sind bei der Übergabe Mängel vorhanden oder ist das Inventar unvollständig, so hat der Mieter dies unverzüglich zu rügen. Ansonsten gilt das Mietobjekt als in einwandfreiem Zustand übergeben.

2. Gebrauch

Das Mietobjekt inkl. Einrichtung ist sorgfältig zu benützen. Beschädigungen sind dem Vermieter sofort zu melden.
Haustiere sind nicht erlaubt. Ebenso ist das Rauchen in der Wohnung verboten.
Der Mieter ist zur Einhaltung der Hausordnung sowie zur Rücksichtnahme gegenüber anderen Hausbewohnern und Nachbarn verpflichtet.

3. Rückgabe

Am Mietende ist das Mietobjekt in aufgeräumtem Zustand und zusammen mit dem vollständigen Inventar dem Vermieter bzw. dessen Vertreter zurückzugeben. Die Reinigung der Kücheneinrichtung, des Geschirrs und Bestecks ist Sache des Mieters und nicht in der Endreinigung inbegriffen. Für Beschädigungen am Mietobjekt und für fehlendes Inventar ist der Mieter ersatzpflichtig.

4. Gerichtsstand

Wo der Mietvertrag keine besonderen Bestimmungen enthält, gelten die Artikel 253 bis 274 des Schweizerischen Obligationenrechtes.
Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Mietverhältnis gilt als Gerichtsstand der Wohnsitz des Vermieters.